- Zeitarbeit
- Arbeitskräfteüberlassung; Mitarbeiterleasing; Mitarbeiter-Leasing; Personaldienstleistung; Personalvermittlung; Personalleasing; Mitarbeiterüberlassung; Arbeitnehmerüberlassung; Arbeitskraftüberlassung; Arbeitnehmer-Leasing; Arbeitskräfte-Leasing; Leiharbeit; Personalüberlassung
* * *
Zeit|ar|beit 〈f. 20〉 befristete Arbeit, die durch eine Vermittlungsfirma (die auch die Bezahlung regelt) od. das Arbeitsamt vermittelt wird* * *
Zeit|ar|beit, die (Wirtsch.):befristete Arbeit (aufgrund eines entsprechenden [Leih]arbeitsverhältnisses).* * *
Zeit|arbeit,die befristete Übernahme einer Arbeit. Zeitarbeit ist zulässig (§ 620 BGB) und wird häufig zweckgebunden praktiziert, z. B. in Saisonbetrieben (befristetes Arbeitsverhältnis). Die Bezeichnung Zeitarbeitsverhältnis wird auch für Arbeitsverhältnisse im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung verwendet.* * *
Zeit|ar|beit, die (Wirtsch.): befristete Arbeit (aufgrund eines entsprechenden [Leih]arbeitsverhältnisses): Für Stellensuchende ist die Z. ... ein ideales Sprungbrett in eine feste Anstellung (Stern 47, 1996, 126); Die Z. hat in den vergangenen Jahren einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren eines ordentlichen Arbeitsmarkts geleistet (Focus 13, 1998, 306); SPD und Grüne brechen mit einem Tabu: Die lang geschmähte Z. soll nun im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit eingesetzt werden (Spiegel 18, 1998, 129).
Universal-Lexikon. 2012.